
Die Handwerkskammern bzw. die Industrie- und Handelskammern (IHK) müssen eine Lehrlingsrolle führen, in der die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen werden. Die Lehrlingsrolle wird auch als "Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse" bezeichnet. Der Ausbildende muss jeden neuen Ausbildungsvertrag der zuständigen Stelle,.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lehrlingsrolle

ist das von der Handwerkskammer zu führende Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für Handwerker (§§ 28-30 HandwerksO). Die Eintragung hat der Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Ausbildungs(Lehr)-Vertrages zu beantragen.
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/L/Lehrlingsrolle.htm

ist das von der Handwerkskammer zu führende Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für Handwerker (§§ 28–30 HandwerksO). Die Eintragung hat der Ausbildende unverzüglich nach Abschluß des Ausbildungs(Lehr)-Vertrages zu beantragen.
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/L/Lehrlingsrolle.html
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