
(lat. [ N.] ) ist in Spätmittelalter und früher Neuzeit eine unterschiedlich bezeichnete Abgabe bei Besitzwechsel eines Leihegutes.Henning, F., Dienste und Abgaben der Bauern im 18. Jahrhundert,1969
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Laudemium (lat., Lehngeld, Lehnware, v. lat. laus in dem Sinn von Zustimmung), im röm. Rechte die Abgabe, die dem Gutsherrn bei Veräußerung der sogen. Emphyteusis (s. d.) bezahlt wurde; im deutschen Rechte die ähnliche Abgabe, die im Lehnsverband dem Lehnsherrn für die erteilte oder erneuerte Investitur entrichtet zu werden pflegte und dann au...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter bei jeder Art von Besitzwechsel (Kauf, Erbfall) fällige Abgabe der bäuerlichen Hintersassen an den Grundherren; neben Geldzahlungen auch Naturalleistungen ( Besthaupt vom Vieh).
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https://www.wissen.de//lexikon/laudemium
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