
kriegerischer Vormund, Rechtsgeschichte: im historischen Recht Bezeichnung für einen Rechtsvertreter (Vormund) vor Gericht bzw. bei Erbteilungen, Verkäufen und ähnlichem (wahrscheinlich eine Person, die den »Krieg«, das heißt den Streit vor dem Gericht führte). Der kriegerische Vertreter...
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