(lat. fabrica [F.] ecclesiae) ist die mit der Errichtung einer Kirche (Gebäude) entstehende Verbandsperson („juristische Person“). Die Hauptlast der K. ist die Kirchenbaulast. Das Vermögen der K. kann nur in einem besonderen Verfahren veräußert werden. Kirchengut Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html