
Als Kick-back wird die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages eines Geschäftes zwischen mehreren Beteiligten durch einen Beteiligten an einen anderen bezeichnet. Typischerweise wird der Kick-back nicht öffentlich gemacht. Ein Synonym ist `verdeckte Provision`. Es kann sich um eine unerlaubte Handlung handeln, die zu zivilrechtliche.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kick-back

Kick-backs sind Provisionsrückvergütungen eines Brokerhauses oder Produktanbieters an den Vermittler oder den Vertrieb. Gibt es Kick-backs, besteht die Gefahr, dass Kunden nicht die für sie optimalen Produkte verkauft werden, sondern diejenigen mit den attraktivsten Rückvergütungen.
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(Börse & Finanzen) Ein Kick-back ist die Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages eines Geschäftes. © Onpulson.de
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