
(lat. [F.]) ist der Zug auf einen Gewähren im Frühmittelalter (6. Jh.). Danach muss, wenn sich bei Spurfolge der Besitzer einer abhandengekommenen beweglichen Sache auf seinen Gewähren (lat. tertia manus [F.]) beruft, der Spurfolger geloben, die Sache vor das Ding zu bringen, ehe er sie in Besitz nehmen darf. Beansprucht er außerhalb der Spurfo...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.