Impetránt (lat.), derjenige, welcher in Prozeßsachen, namentlich in eiligen und Arrestsachen, auf einseitiges Vorbringen eine Verfügung erwirkt; Impetrat dagegen der, gegen welchen diese erwirkt wird. S. Arrest. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html