
ist die vom gewichtigeren Teil der Rechtsgelehrten in einer Rechtsfrage vertretene Ansicht. Förmliche Ansätze hierzu finden sich bereits im römischen Altertum (z. B. Kassiergesetz Konstantins [321], das zunächst Papinianus für maßgeblich erklärt, Zitiergesetz Theodosius’ II. und Valentinians III. [426], das der Meinung von Papinianus, Paul...
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