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Heimbürge

Heimbürge Logo #42000 Als Heimbürge (weibliche Form Heimbürgin, früher auch Totenfrau oder Leichenfrau) wird ein Leichenwäscher bezeichnet. == Tätigkeit == Die Aufgabe der Totenfrau war es, den Verstorbenen zu waschen und anzukleiden. Sie wurde von den engsten Angehörigen des Trauerhauses bestellt, meist war sie eine auf diese Aufgabe spezialisierte Frau aus dem ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Heimbürge

Heimbürge

Heimbürge Logo #42015ist seit dem Hochmittelalter der Leiter einer meist dörflichen Gemeinde zwischen Elsaß und Thüringen, der endgültig im 19. Jh. verschwindet.Wiemann, H., Der Heimbürge, 1962
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Heimbürge Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Heimbürge, des -n, plur. die -n, ein nur an einigen Orten übliches Wort. 1) In Thüringen und einigen andern Gegenden ist der Heimbürge eines Dorfes dessen Kämmerer, und zuweilen a...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1647

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Heimbürge Logo #40136Heimbürge oder Heimbürgin bezeichnet eine Person, die Verstorbene wäscht, bekleidet und kosmetisch für den Abschied am offenen Sarg zurecht macht. (eigene Kenntnis aus Sachsen 1930-45, auch: Meyers Lexikon 1964) [bearbeiten] Schulzenamt Heimbürge bezeichnet regional den Schulzen oder Bürgermeister ...
Gefunden auf https://wiki-de.genealogy.net/Heimb%C3%BCrge

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Heimbürge Logo #42134Heimbürge, im historischen Recht Bezeichnung für das Amt der dörflichen Gemeindeverfassung vor allem in Thüringen und einigen Gebieten Sachsens; im 13.-16. Jahrhundert auch in einigen thüringischen Städten. Es wird für diese Orte eine thüringische Besiedlung vor 1150 vermutet. Der Heimbürge war ursp...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Heimbürge Logo #42227Leichenbestatter
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

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Heimbürge Logo #42173Heimbürge (mhd., ahd. heimburgo). Von einer ländlichen Gemeinde bestellter Sachwalter, zuständig für die Verwaltung des gemeindlichen Vermögens, für rechtmäßige Nutzung von Weg und Steg, von fließenden und stehenden Gewässern und für Einhaltung von Maß und Gewicht. Häufig untersteht ihm auch die nie...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Heimbürge Logo #42295Heimbürge , früher, namentlich im Elsaß und in Hessen, Bezeichnung für den Vorsteher einer Dorfgemeinde, dann s. v. w. Schöffe; daher Heimbürgegericht, ehedem s. v. w. Dorfgericht. An manchen Orten nennt man Heimbürgen und Heimbürginnen die mit der Leichenwartung betrauten Personen.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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