Gesetz.stgb.bt.abschnitt 14 Bedeutung

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gesetz.stgb.bt.abschnitt-14

gesetz.stgb.bt.abschnitt-14 Logo #42834Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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