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Gesetz.stgb.bt.abschnitt 14 Bedeutung
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gesetz.stgb.bt.abschnitt-14
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/stgb189.php
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