Gemildertes Niederstwertprinzip Bedeutung

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gemildertes Niederstwertprinzip

gemildertes Niederstwertprinzip Logo #40086Wertminderungen beim Anlagevermögen müssen nur dann durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt werden, wenn die Wertminderung von Dauer ist (§ 253 Abs. 2 HGB).
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