[Achtung: Schreibweise von 1811] Geläufig, -er, -ste, adj. et adv welches nur in der figürlichen Bedeutung des Zeitwortes laufen üblich ist, geübt, eine aus der Übung erlangte Fertigkeit zu bezeichnen. Eine geläufige Hand haben, im Schreiben. Sie fuhr in diesem Tone...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1006
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