[Achtung: Schreibweise von 1811] Gehorchen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben bekommt, und die dritte Endung der Person erfordert. Einem gehorchen, den Grund seiner Handlungen aus dessen Befehle hernehmen, seine Handlungen nach dessen Befehlen bestimmen. Eine...
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(Text von 1910) Gehorchen 1). Folgen 2). Gehorchen deutet an, daß der Gehorchende aus Erkenntnis seiner Verbindlichkeit dem erklärten Willen eines andern gemäß handele. Man kann aber einem andern folgen, ohne diese Verbindlichkeit zu erkennen. Wer einem andern gehorcht
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