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fidepromissio Logo #42015(lat. [F.]) ist im römischen Recht die Nachbildung der nur unter römischen Bürgern und neben einer Stipulation möglichen (lat. [F.]) sponsio (Bürgschaft) für Nichtbürger.. Lit.: Kaser § 57 II 2; Köbler, DRG 44, 63
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