Fideicommissum Bedeutung

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fideicommissum

fideicommissum Logo #42015(lat. [N.]) ist im römischen Recht zunächst die formlose, nur sittlich verpflichtende Anordnung, welche der Erblasser dem in einem Testament eingesetzten Erben erteilt. Seit Augustus (63 v. Chr. - 14 n. Chr.) wird das aus solchen Briefen entstehende Kodizill zusammen mit dem darin enthaltenen f. zu einer Rechtseinrichtung.. Lit.: Kaser § 68 V
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