
Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung in Deutschland. == Geschichte/Begründung == Das Bundesverfassungsgerichts entschied im Frühjahr 1990, dass Beamte einer jeden Besoldungsstufe Anspruch auf einen annähernd gleichen Lebensstandard hätten, unabhängig davon, ob sie ledig oder verheiratet, kinderlos oder kinderreich sin...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Familienzuschlag

Famili
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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