[Achtung: Schreibweise von 1811] Fähig, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorher gehenden Verbo fahen. 1. Eigentlich, was eine gewisse Menge körperlich fassen kann, welche Bedeutung aber nicht üblich ist. 2. Figürlich 1) Geschickt, gewisse Veränderungen anzunehmen, oder hervor zu bringen, besonders von dem Geiste und GemÃ...
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sehr gut, toll
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(Text von 1910) Anstellig 1). Geschickt 2). Fähig 3). Den Grundbegriff, daß jemand die Möglichkeit besitze, etwas mit dem Körper oder dem Geiste zu schaffen, drückt das Wort fähig aus. Anstellig ist der, welcher leicht die zur Ausführung dienlichen Mittel richtig anwenden lernt, geschickt
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(Text von 1910) Empfänglich 1). Fähig 2). Etwas, dessen ein Ding fähig (von mhd. vâhen, d. i. fangen, fassen) ist, kann es durch eigenes Handeln erwerben; etwas, wofür es empfänglich ist, dagegen kann es durch fremde Einwirkung erhalten, indem es diese aufnimmt. Fähig
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https://www.textlog.de/38718.html
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