
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde in den vergangenen Jahren der Verbraucherschutz betreffend Verträge, die mittels Fernkommunikationstechniken, besonders das Internet, geschlossen werden, verbessert. elektronischer Geschäftsverkehr, auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gerichtet...
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Im elektronischen Geschäftsverkehr, gelten für Verträge die Regeln des § 312e BGB, der eine Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie ist. § 312e findet Anwendung auf Verträge zwischen Unternehmern iSd BGB und Kunden, d.h. hier muß es sich nicht um Verträge mit Verbrauchern iSd BGB handeln. Soweit es sich um Verträge mit Verbrauchern handelt, ge...
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