
Als amtlich vereidigte Urkundspersonen prüfen sie alle dem Edelmetallgesetz unterliegenden Gegenstände bei Ein- und Ausfuhr materiell und formell. Dafür stehen ihnen chemische und physikalische Analysemethoden zur Verfügung. Sie sind auch zuständig für Inspektionen bei Gold- und Silberschmieden, Uhren- und Bijouteriegeschäften, Warenhäusern...
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