(lat. [N.]) ist im römischen Recht die den einzelnen, seine Familie oder sein Vermögen verletzende Tat. Voraussetzung ist Rechtswidrigkeit und regelmäßig Vorsatz. Rechtsfolge ist anfangs die Vergeltung am Täter selbst (z. B. Tötung, Körperverletzung), später die an die Stelle des Racherechts tretende Buße in Geld (lat. [F.] poena), welche ... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html