
(lat.) ist ein Ausdruck, der unter Kaiser Trajan (98-117) in das römische Strafverfahren eindringt. Danach geht es dort darum, Unrecht wieder recht zu machen. Diese Vorstellung steckt auch hinter dem germanistischen „richten“.. Lit.: Köbler, DRG 34, 46; Köbler, G., Richten, Richter und Gericht, ZRG GA 87 (1970), 59
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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