
Mit contrat social wird von Rousseau der dem Staat zugrundeliegende fiktive Gesellschaftsvertrag bezeichnet.
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In der Wirtschaftssoziologie : (frz.), Gesellschaftsvertrag , bei J.-J. Rousseau Bezeichnung für jene zwischenmenschliche Vereinbarung, durch welche die bis dahin in natürlicher Freiheit lebenden Individuen sich wechselseitig zur Beachtung gemeinsam konstituierter Werte, Normen und Formen der Interessenwahrnehmung zum Zwecke der Selbsterhaltung v...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/contrat-social/contrat-social.htm
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