[EU] - Ein Beschluss (früher Entscheidung, engl. decision) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Rechts der Union. Beschlüsse werden je nach Thema des Beschlusses aufgrund eines der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren erlassen. Beschlüsse können an bestimmte Adressaten (wie ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(EU)
[Gericht] - Ein Beschluss ist eine Form, in der die Entscheidung eines einzelnen Richters, eines aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörpers oder eines Rechtspflegers ergehen kann. Andere Formen der gerichtlichen Entscheidung sind das Urteil und die Verfügung. In welcher Form zu entscheiden ist, regelt die jeweilige V...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(Gericht)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Beschluß, des -sses, plur. -schüsse, von dem Verbo beschließen, so wohl die Handlung des Beschließens, als auch dasjenige, womit etwas beschlossen, d. i. geendiget wird. 1) Das Verschließen einer Sache, und das Recht sie zu verschließen. In dieser ersten Bedeutung des Verbi ist im H...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1846

zivilrechtlich ein Rechtsgeschäft, das der Willensbildung einer größeren Personengemeinschaft dient; prozessrechtlich neben dem Urteil eine andere Form der gerichtlichen Entscheidung. Der Begriff des Beschlusses wird sowohl im Privatrecht als auch im Prozessrecht gebraucht. Privatrechtli...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Beschluss, Prozessrecht: gerichtliche Entscheidung, die weder Urteil noch Verfügung ist. Beschlüsse ergehen meist ohne mündliche Verhandlung. Sie können in der Regel durch Beschwerde angefochten werden. Das Beschlussverfahren ist in allen Prozessordnungen vorgesehen. Ein besonderes Beschlussverfahre...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

english: decision; order; determination; court order; ruling Die Angelegenheiten der Wohnungseigentümer werden geregelt durch Gesetz, durch Vereinbarung (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung) und durch Beschluss. Vereinbarungen sind erforderlich, wenn die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander abweichend vom Gesetz regeln oder so...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

(Text von 1910) Beschluß
1). Entschluß
2). Ratschluß
3). Der
Entschluß ist die Bestimmung des Willens eines
einzelnen Menschen aus sich heraus, und er kann schnell, ohne lange vorhergehende Beratschlagung gefaßt werden; denn selbst, wenn man einer ganzen Gesellschaft einen
Entschluß beile...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/37974.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.