
Berufsgeheimnis, das Recht oder die Pflicht, eine in Ausübung eines bestimmten Berufes oder einer bestimmten Tätigkeit erfahrene Tatsache gegenüber Vertretern staatlicher Stellen und sonstigen Vertretern berechtigter Interessen zu verschweigen respektive nicht zu offenbaren. Zu den Berufen die dieser Bestimmung unterliegen gehören u. a. Ärzte....
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Der Begriff des Berufsgeheimnisses wird vor allem im Zusammenhang mit den in Artikel 321 des Strafgesetzbuches erwähnten Berufsgruppen verwendet, deren Berufsgeheimnis strafrechtlichen Schutz genießt. Zu diesen Berufen gehören insbesondere Geistliche, Ärztinnen, Rechtsanwälte, Zahnärztinnen, Apotheker sowie ihre Hilfs...
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Berufsgeheimnis, eine bestimmten Personen in Ausübung ihres Berufes anvertraute oder bekannt gewordene Tatsache (Geheimnis). Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Apotheker u. a. Angehörige anerkannter Heilberufe, Seelsorger, im Sozialbereich beratend Tätige u. a. unterliegen der...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ber
ufs/geheimnis s.u.
Schweigepflicht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Mit Berufsgeheimnis wird die Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, private Geheimnisse die ihnen ihm Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommen, nicht an Dritte weiterzugeben (= berufliche Schweigepflicht). Dieser Schweigepflicht unterliegen z.B. Ärzte, Anwälte, Hebammen, Apotheker, Steuerberater, Psychologen und Soziala...
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https://www.lexexakt.de/glossar/berufsgeheimnis.php
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