[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache, noch häufiger aber reciproce mit der zweyten Endung der Sache. Sich einer Sache bemeistern, sich zum Meister, d. i. Herrn derselben machen, sich derselben bemächtigen. Sich einer Stadt, eines Landes, einer Brücke bemeistern Der Neid hat sic...
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