
Man nennt zwei Farben, die nur unter gewissen Bedingungen (z.B. unter einer bestimmten Lichtart) gleich aussehen, bedingt-gleiche Farben. Zwei Farbvalenzen sind nämlich dann gleich, wenn die einander entsprechenden Integrale gleich sind; dazu ist es aber nicht erforderlich, daß auch die Farbreizfunktionen einander gleich sind (R, 83).
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