[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. wohnbar; doch nur in der R. A. ein Haus, ein Gebäude in baulichem Stande erhalten. Bauen hat in dieser Zusammensetzung noch die alte Bedeutung des Wohnens. Opitz gebraucht dafür bauständig. Bey dem Königshoven bedeutet baulich so viel als wohnhaft, ansässig.
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