[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Das Ende einer Sache durch Läuten anzeigen. Die Kirche, die Messe ausläuten, im Gegensatze des Einläutens. 2) Das letzte Zeichen mit den Glocken geben; ingleichen aufhören zu läuten, als ein Neutrum. Man hat schon ausgeläutet Daher die Ausläutung.
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