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Alibi Logo #42000 Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Beweise, Zeugen oder durch Indizien. Die Alibiermi...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Alibi

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Alibi Logo #42000[1929] - == Handlung == Chick Williams wird aus dem Gefängnis entlassen und schließt sich sofort seiner früheren Gang wieder an. Als bei einem Raubüberfall ein Polizist ermordet wird, gerät er unter Verdacht. Die Gangster hatten Joan, die Tochter eines Polizisten, mit in das Theater genommen, während der Pause das Ver...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Alibi_(1929)

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Alibi Logo #42000[Begriffsklärung] - Alibi ist: Siehe auch: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Alibi_(Begriffsklärung)

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Alibi Logo #42000[Roman] - Alibi (Originaltitel: The Murder of Roger Ackroyd, früherer deutscher Titel: Roger Ackroyd und sein Mörder) ist der sechste Kriminalroman von Agatha Christie. Er erschien zuerst bei William Collins & Sons im Juni 1926 im Vereinigten Königreich und am 19. Juni 1926 bei Dodd, Mead and Company in den USA. Dieser R...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Alibi_(Roman)

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Alibi Logo #42134Alibi das, der besonders im Strafprozess bedeutsame Nachweis der Abwesenheit des Beschuldigten vom Tatort zur Tatzeit.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Alibi Logo #42303[das; lateinisch, `anderswo`] Nachweis (Alibibeweis) eines einer Straftat Verdächtigen über seine Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit.A¦li¦bi [n. 9 ] Nachweis der Abwesenheit (eines Verdächtigen) vom Tatort des Verbrechens zur Tatzeit; ein A. haben; sich ein A. verschaffen [
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Alibi Logo #42834Mit Alibi wird umgangssprachlich ein Beweis für die Tatsache bezeichnet, dass ein Verdächtiger die Tat nicht begangen haben kann. Beispiel: X wird des Mordes verdächtig. Gerichtsmediziner haben festgestellt, dass das Opfer in der Nacht von Montag auf Dienstag zwischen 1:00 und 5:00 in C gestorben ist. Zu dieser Zeit hatte X, der Schichtarbeiter ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/alibi.php

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Alibi Logo #42295Alibi (lat., "anderswo, an einem andern Ort"). Wenn bei Kriminaluntersuchungen der Beschuldigte sein A. beweisen, d. h. darthun kann, daß er sich zu der Zeit, als das Verbrechen, dessen er beschuldigt ist, begangen ward, an einem andern Ort befunden habe als an dem, wo das Verbrechen verübt wurde, so konstatiert er damit die Unmöglichk...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Alibi Logo #42871Nachweis (Alibibeweis) eines einer Straftat Verdächtigen über seine Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit.
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