
Sofern sich ein wichtiges, den Kurs eines Wertpapiers beeinflussendes, Ereignis in einem börsennotierten Unternehmen ergibt, muss dieses dies unverzüglich vermelden. Dieses Prinzip nennt man Ad-hoc-Mitteilung.
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Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz müssen kursrelevante Nachrichten unverzüglich (ad hoc) veröffentlicht werden, um eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten. Dies gilt für alle Nachrichten, die geeignet sind, den Kurswert an deutschen Börsen zur Emission zugelassener oder notierter Wertpapiere erheblic...
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https://www.fit4fonds.de/Ad-hoc-Mitteilung/

Mit ad hoc-Mitteilung wird eine nach § 15 WpHG vorgeschriebene unverzügliche öffentliche Mitteilung eines an der Börse gehandelten Unternehmens über Tatsachen bezeichnet, die geeignet sind seine Vermögenslage und damit seinen Börsenkurs zu beeinflussen. Für ein Beispiel siehe unter Gewinnwarnung.
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