[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Durch Wetzen wegschaffen. Die Spitze von einem Messer, den Rost von einer Klinge abwetzen. Ingleichen, 2) metonymisch durch Wetzen dünner machen, abnützen. Das Messer abwetzen, durch zu vieles Wetzen dünn machen. Das Geld wird durch vieles Ausgeben abgewetzt, oder wetzt ...
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ab¦wet¦zen [V.1, hat abgewetzt; mit Akk.] durch Gebrauch, Reibung abnutzen; den Hosenboden, die Ärmel a.
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