
I. kundmachen 1 (von der Kanzel, vom Rathaus usw.) 2 insbesondere Brautpaare aufbieten II. 1 Vertragsverhältnisse lösen: aufkünden a allgemein b Dienstvertrag c Schulden d Näherrecht ausüben 2 mit Urteil absprechen 3 (Gerichts)tag absagen
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches das Frequentat. von dem im Hochdeutschen ungebräuchlichen abkünden ist. 1) Eigentlich, von einem erhabenen Orte bekannt machen; besonders von der Kanzel. Einen Verstorbenen abkündigen. Am häufigsten, die bevorstehende eheliche Verbindung zweyer Personen von der Kan...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_482

ab¦kün¦di¦gen [V.1, hat abgekündigt; mit Akk.] von der Kanzel herab bekannt geben; Veranstaltungen a.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Keine exakte Übereinkunft gefunden.