
Abgezinste Wertpapiere sind solche Wertpapiere, bei denen die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen im Sinne einer Zinseszinsrechnung abgezinst, bereits zum Kaufzeitpunkt ermittelt und vom Nominalbetrag abgezogen werden. Diese Differenz heißt Abzinsungsbetrag oder Diskont und entspricht dem Betrag zwischen Ausgabepreis und höherem Nennwert...
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