
I. Vereinbarung treffen -- rechtlich abkommen -- Vertrag schließen -- sich durch Verhandlung abfinden, abdingen um pfennig: Buße zahlen, abbüßen II. sich von der Redepflicht befreien, abtreten III. abhandeln, abmarkten -- leib und gut abdingen sich ausbedingen IV. abkaufen ...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ab¦din¦gen [V.1, hat abgedingt; mit Akk. und Dat.; veraltet] jmdm. etwas a. durch Handeln von jmdm. erlangen
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