
Ein Zwischenurteil ist ein Urteil in einem Zivilprozess über prozessuale Vorfragen und nicht den eigentlichen Streitgegenstand. In der Schweiz wird es auch als Vorentscheid, Beiurteil oder Bescheid bezeichnet. In Deutschland wird das Zwischenurteil in {§|303|zpo|juris} ZPO geregelt. ==Siehe auch== ...
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Urteil, bei dem über einen - meist prozessrechtlichen - Zwischenstreit entschieden wird. Durch Zwischenurteil wird nicht wie beim Teilurteil über einen Teil des Streitgegenstandes oder allein die Widerklage und nicht wie beim Vorbehaltsurteil auflösend bedingt über den Klageansp...
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Zwischenurteil, Zivilprozess: Urteil über einzelne Streitpunkte, die für das Endurteil wichtig sind, wie prozessuale Vorfragen (§ 303 ZPO), besondere Prozessvoraussetzungen (§ 280 ZPO) und über den Grund eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs (§ 304 ZPO). Das Zwischenurteil ist nur bei ...
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Zwischenurteil , s. Urteil.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein Urteil im Zivilprozess, das nicht über den Streitgegenstand, sondern über prozessuale Vorfragen entscheidet (§ 303 ZPO). Das Zwischenurteil kann in einem Zwischenstreit zwischen den Parteien ergehen (z. B. über die Zulässigkeit der Klage) oder in einem Zwischenstreit zwischen einer Partei und einem Dritten (z. B. über die...
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