
Zweihandsegler, von zwei Personen getriebene Jolle (z. B. Vierhundertsiebziger) oder Kielboot (z. B. Star) im Unterschied zum Einhandsegler. Die Bezeichnung »Hand« stammt aus der seemännischen Tradition und bedeutet »Besatzungsmitglied«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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