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Zweigrecht Bedeutung
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Zweigrecht
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Das Zweigrecht, des -es, plur. inus. bey den Jägern, das Recht, in einem fremden Walde Zweige zum Behuf der Jagd und des Gehäges abhauen zu dürfen.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1454
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