
Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Stimmen (mindestens 66,6 %). In Demokratien müssen häufig zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen, um eine Verfassungsänderung zu beschließen. Dies bedeutet, dass eine Minderheit mit mehr als einem Drittel der Stimmen die Verfassungsänderung verhinder...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweidrittelmehrheit

Bei manchen Abstimmungen im Nationalrat und im Bundesrat ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wobei bei solchen Abstimmungen in der Regel mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates resp. des Bundesrates anwesend sein muss.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Z.shtml
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