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Zwangsvergleich Logo #42000 Im Insolvenzrecht bezeichnet der Zwangsvergleich einen Insolvenzplan, bei dem das Gericht die fehlende Zustimmung einiger Gläubiger ersetzt. In Deutschland war der Zwangsvergleich in § 160 ff. der Konkursordnung geregelt. Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 werden stattdessen die Begriffe Insolvenzplan und Schuldenbereinigungsplan v...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvergleich

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Zwangsvergleich Logo #42065ist ein Vergleich, der im Verfahren des Konkurses vom Gemeinschuldner beantragt werden kann (§§ 173 ffKO). Zweck ist es, die Gläubiger möglichst schnell zu befriedigen, jedoch die gewerbliche Existenz des Schuldners weiterhin zu ermöglichen. Der Gemeinschuldner hat einen angemessenen Vergleichsvorsc...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Zwangsvergleich Logo #42134Zwangsvergleich, nach bis 31. 12. 1998 gültigem Recht der aufgrund eines Vergleichsvorschlags des Gemeinschuldners während des Konkursverfahrens geschlossene Vertrag zwischen dem Gemeinschuldner und den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern, der die Vermeidung der sofortigen und vollständigen Verw...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Zwangsvergleich Logo #42295Zwangsvergleich (Akkord), im Konkurs der Gläubiger ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorzugten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, welches auch für die übrigen nicht bevorzugten Gläubiger bindend ist. Nach der deutschen Konkursordnung (§ 160 ff.) muß die G...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Zwangsvergleich Logo #42880ist ein Vergleich, der im Verfahren des Konkurs es vom Gemeinschuldner beantragt werden kann (§§ 173 ffKO). Zweck ist es, die Gläubiger möglichst schnell zu befriedigen, jedoch die gewerbliche Existenz des Schuldner s weiterhin zu ermöglichen. Der Gemeinschuldner hat einen angemessenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, der die bevorrecht......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zwangsvergleich/zwangsvergleich.ht

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Zwangsvergleich Logo #42871im Konkurs der das Konkursverfahren beendende Vergleich zwischen den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern und dem Gesamtschuldner auf dessen Vorschlag; mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfallen. – In Österreich heißt der Zwangsvergleich im Konkursverfahren Zwangsausgleich, sonst Ausgleich ; Gläubigern dritter Klasse muss an...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/zwangsvergleich
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