[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zwangmühle, plur. die -n, eine Mahlmühle, auf welcher gewisse Leute ihr Getreide mahlen zu lassen gehalten sind; im Oberdeutschen eine Bannmühle, sonst auch Frohnmühle. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1428