
Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Sache, Eigentümer einer Sache oder Berechtigter an einer Sache, von der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Der Begriff ist im Polizei- und Ordnungsrecht relevant. Zustandsstörer können sowohl natürliche als auch j...
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Als Zustandsstörer wird bezeichnet, wer für die von einer Sache ausgehende Störung aufgrund seiner tatsächlichen Sachherrschaft verantwortlich ist. Als Verhaltensstörer wird bezeichnet, wer durch sein eigenes Verhalten eine Störung verursacht. Das Begriffspaar Zustands-/Verhaltensstörer spielt sowohl im Polizei- und Ordnungsrecht (siehe dafÃ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/zustandsstoerer.php
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