
Unter bestimmten Umständen können Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen. Hierzu zählen zum Beispiel Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
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Möchte eine Bank über das Grundpfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird, hinaus eine Sicherheit vom Kreditnehmer erhalten, dann spricht man von Zusatzsicherheiten. Das wird dann der Fall sein, wenn ein Kunde unübliche Finanzierungshöhen verlangt oder seine...
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