
Ein Patentinhaber kann zwecks Verbesserung eines bereits bestehenden oder angemeldeten Patents für eine patentfähige Erfindung binnen 18 Monaten seit wirksamer Anmeldung ein Z. beantragen (§ 16 PatG). Das Z. ist an das Bestehen des Hauptpat. gebunden, kann nur zusammen mit diesem übertragen werden u...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zusatzpatent.htm

Zusatzpatent, auf entsprechende Anmeldung zusätzlich erteiltes Patent für die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, dem Anmelder bereits durch Patent geschützten Erfindung (Hauptpatent, § 16 Patentgesetz). Das Zusatzpatent ist gebührenmäßig begünstigt, endet jedoch spätestens mit Abla...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zusatzpatent , s. Patent, S. 772.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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