
Vor dem Börsengang ist ein sogenannter Zulassungsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält Angaben zur Beurteilung des Wertpapieres. Insbesondere Nennbetrag der Emission, Verwendungszweck, Zweck u. Umfang der Gesellschaft o.ä.Siehe auch: > Börsenprospekt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Vor dem Börsengang ist ein sogenannter Zulassungsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält Angaben zur Beurteilung des Wertpapieres. Insbesondere Nennbetrag der Emission, Verwendungszweck, Zweck u. Umfang der Gesellschaft o.ä. Siehe auch: Börsenprospekt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Das Zulassungsprospekt (oder auch Börsenzulassungsprospekt) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht für Unternehmen, die zum amtlichen Handel als Aktiengesellschaft zugelassen werden wollen. Dieser Verpflichtung wird über die Veröffentlichung entscheidungsreleva...
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https://www.onpulson.de/lexikon/5728/zulassungsprospekt/
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