
== Beschreibung == Logo der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft (RSV) == Lizenz == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zuführung
[Recht] - Eine Zuführung ist ein Begriff aus dem Besonderen Verwaltungsrecht und bezeichnet den von einer Behörde angeordneten Transfer einer dienstpflichtigen Person zu einer Dienststelle (so genannte Verbringung) entgegen dessen erklärten Willen. Der Grund für eine Zuführung ist das Nichtantreten zu einer Vorladung, ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zuführung_(Recht)
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