
Mit Zivilkomputation wird die in § 187 BGB normierte Methode der Berechnung von Fristen bezeichnet, die für den Beginn des Laufes einer Tages-/Wochen-/Monats- oder Jahresfrist immer auf den Anfang eines Tages (0:00) und für den Ablauf immer auf das Ende eines Tages (24:00) abstellt. Beispiel: Ist die Geburt maßgeblicher Zeitpunkt für eine Fris...
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