
Zinsbescheinigungen dienen dem ggf. prozesstauglichen Nachweis erhöhter Zinsen als Nebenforderungen zu einer Hauptforderung. Die gesetzlichen Zinsen betragen 4 % ({§|246|bgb|juris} BGB), bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft 5 % ({§|352|hgb|juris} HGB). Höhere Zinsen muss der Schuldner im Verzug ({§|288|bgb|juris} BGB) oder unter Kaufleut...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsbescheinigung
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