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Zinsbauer Logo #42000 Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist." Ein Zinsbauer war nach Adelung auch der Gültbauer, der "besonders in Franken und......
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsbauer

Zinsbauer

Zinsbauer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zinsbauer, des -s, plur. die -n, ein Bauer, welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_837
Keine exakte Übereinkunft gefunden.