
Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist." Ein Zinsbauer war nach Adelung auch der Gültbauer, der "besonders in Franken und......
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsbauer
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zinsbauer, des -s, plur. die -n, ein Bauer, welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_837
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