[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zeugefall, des -es, plur. die -fälle, bey einigen Sprachlehrern, ein Nahme der zweyten Endung der Nennwörter; eine buchstäbliche Übersetzung des Lateinischen Genitivus. Allein, da diese Benennung den Begriff nur sehr unvollkommen und einseitig ausdruckt, so gebraucht man statt dieses ...
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