[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zentpflicht, plur. die -en. 1. Eine jede Pflicht, welche die Zentleute dem Zentherren zu leisten verbunden sind. 2. In engerer Bedeutung, der Eid, welchen sie ihm ablegen müssen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_421